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Mitgliedschaft

Mitglied kannst du von Geburt an werden. Durch deine Mitgliedschaft hilfst du uns dauerhaft. Nur mit einem großen und stabilen Mitgliederkreis können wir, als gemeinnützige Organisation, das große und vielfältige Aufgabenspektrum wahrnehmen. Die Beiträge werden vom DLRG Landesverband Berlin festgelegt.



Abzugsfähigkeit Deines Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag an die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Berlin e.V. kann steuerlich als Zuwendung nach §10b EStG im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Mitunter wird für die Anerkennung vom Finanzamt neben Deinem Bankkontoauszug auch ein Bestätigungsschreiben der DLRG benötigt.

Kündigen

Die Kündigung muss bis zum 30. November des Vorjahres schriftlich bei uns eingegangen sein. 

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